E-Commerce | Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verkäufer, der mit erheblichem Organisationsaufwand und planmäßig 140 fremde Pelzmäntel im eigenen Namen über Online-Handelsplattform verkaufte, unternehmerisch tätig ist und damit Umsatzsteuer zu zahlen hat (Urt. v. 12.08.2015, Az. XI R 43/13). Das zuständige Finanzamt hatte aufgrund eines anonymen Hinweises von der geschäftlichen Tätigkeit erfahren und eine Umsatzsteuer festgesetzt. Die Klägerin erklärte, dass sie die umfangreiche Pelzsammlung – von 1960 bis 1985 – ihrer verstorbenen Schwiegermutter im Zuge der Haushaltsauflösung über eBay veräußerte. Die unterschiedlichen Größen erklärte sie damit, dass sich die Körpergrößen „ändern können“.
Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei „Verkäuferkonten“ bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 €. Die Behörde hielt die Angaben der Klägerin für nicht glaubhaft.
mehr: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs, Nr. 65 vom 23. September 2015