In vielen Kommunen und Städte müssen Touristen zunehmend auf ihre Hotel-rechnung eine Übernachtungssteuer zahlen. Diese zusätzliche Einnahmequelle kann, wie im Fall Berlin 5 Prozent der Hotelrechnung betragen. Die Hotelbetreiber sind sauer. Auch im europäischen Ausland werden zunehmend Touristensteuer erhoben. Der Hotel- und Gaststätten Verband wehrt sich gegen diese Vorgehensweise und klagte vor lokalen Gerichten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte 2012 eine pauschale Bettenbesteuerung, hier im Fall Bingen und Trier, ab und forderte die Trennung von privaten und beruflichen Übernachtungen. Geschäftsreisende sind keine Touristen.