IT-Projekte

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Rechtsanwalt für IT-Recht | IT-Projekte

Softwareentwicklung, Gestaltung von Internetauftritten, Vertragserstellung

Der klassische Projektablauf kennt drei Phasen. Diese drei Phasen erfordern unterschiedliche rechtliche Anforderungen, welche z.T. mit kodifiziertem Recht, mit Ergänzungen des vorgegebenen Rechts und mit individuellen vertraglichen Lösungen gestaltet werden müssen. Es handelt sich hierbei um folgende Schritte:

  • Service Design (Planungsphase, Plan)
  • Service Transition (Implementierungsphase, Build)
  • Service Operations (Laufender Betrieb, Run)

 

Bei näherer Betrachtung der vorstehenden drei Phasen ist leicht erkennbar, dass sich für unsere Anwälte für IT-Recht rechtliche Fragen nicht nur bei der Vertragserstellung, sondern während der gesamten Laufzeit eines IT-Projekts ergeben.

Häufig findet man in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnungen „Service Design“, „Service Transition“ und „Service Operation“ , der gesamte, immer wiederkehrende, Prozess wird als Service Lebenszyklus verstanden.

Als eher unkonventionelles Verfahren findet sich, insbesondere bei der Softwareentwicklung und Gestaltung von Internetauftritten, das sog. „Prototyping„. Hier wird im Interesse eines frühzeitigen Feedbacks auf die Erstellung eines Pflichtenhefts und dessen Realisierung verzichtet und direkt mit der Umsetzung aktueller Lösungsansätze begonnen. Es handelte sich somit um ein flexibles kommunikationsintensives Modell, das die beim klassischen Verfahren genannten Phasen nicht kennt.

Unter dem rechtlichen Fokus liegt der Nachteil dieser Herangehensweise eindeutig im Bereich der Verantwortlichkeit. Die Parteien kennen zu Projektbeginn weder die konkret geschuldete Leistung noch den Erfolg, was eine rechtliche Aufarbeitung im Streitfall erheblich erschweren kann.

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