Zahl der Online-Marktplätze steigt
Handelsrecht | Im Online-Handel ist ein neues Phänomen zu beobachten: Immer mehr Handelsketten versuchen, in ihren Online-Shops nicht nur eigene Produkte zu vertreiben, sondern stellen eine Plattform für Waren und Dienstleistungen von Drittanbietern zur Verfügung – siehe auch Vertragshändlerrecht -.
Vorreiter in Sachen Online-Marktplatz ist der amerikanische Internetgigant Amazon, der nach Angaben des Handelsverbandes Deutschlands fast 50 Prozent der Online-Umsätze in Deutschland verbucht. Dabei ist das Geschäftskonzept überwiegend nicht mehr auf den Eigenhandel ausgerichtet, sondern konzentriert sich zunehmend auf Drittanbieter, die ihre Produkte auf dem virtuellen Marktplatz von Amazon anbieten. So wird Amazon von 47 Prozent der Händler als zusätzlicher Verkaufsweg genutzt, immerhin 37 Prozent nehmen die ebenfalls bekannte Plattform Ebay in Anspruch.
Es verwundert daher nicht, dass zunehmend auch Handelsketten ihre Online-Shops zu Marktplätzen umgestalten, um neben eigenen Waren Produkte Dritter anzubieten. So konnte etwa die Supermarktkette Real den Umsatz ihres Online-Shops von 380 Millionen auf 608 Millionen Euro durch die Aufnahme anderer Anbieter steigern. Auch andere Unternehmen wie etwa Rewe oder die Parfümeriekette Douglas, die bereits heute fast 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Internet erzielt, versuchen ihr Online-Angebot den neuen Entwicklungen anzupassen.
Der Aufbau eines Online-Marktplatzes ist jedoch nicht ohne Weiteres zu bewerkstelligen. So erreichen die Marktführer Amazon und Ebay enorme Besucherzahlen, die weitere Online-Marktplätze für Händler weitgehend unattraktiv machen. Um den beiden Internetriesen daher dauerhaft Konkurrenz machen zu können, bedarf es nach Expertenmeinung zusätzlicher Serviceangebote wie etwa die Vermittlung von Dienstleistern, sodass den Kunden eine Rundumbetreuung geboten wird.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche vom 18.01.2020