Handelsrecht | Übernahme von real-Filialen genehmigt

Handelsrecht | Übernahme von real-Filialen genehmigt

Handelsrecht | Das Bundeskartellamt hat die Übernahme weiterer 58 Standorte der Supermarktkette real durch die real Beteiligungs- und Service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main von der SCP Retail Operations S.á.r.l. mit Sitz in Luxemburg fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Die Übernahme erfolgt mittels eines „Management-Buy-outs“ unter Beteiligung des Finanzinvestors Dr. Tischendorf. Dabei sollen die 58 Filialen mit etwa 5.000 Mitarbeitern von einem Team von real-Managern zusammen mit der Unternehmensfamilie Tischendorf unter der Marke „real“ weitergeführt werden. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, zeigte sich erleichtert, dass der Bestand weiterer real-Standorte gesichert sei und sieht in der Übernahme sowohl eine Chance für den Wettbewerb als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die jetzige Freigabe betrifft ausschließlich die fusionskontrollrechtliche Seite der Übernahme, eine kartellrechtliche Prüfung steht noch aus.

Der Investor SCP hatte die ehemals 276 real-Standorte von der Metro erworben und in den letzten beiden Jahren insbesondere an Kaufland, Edeka und Globus weiterveräußert. Das Bundeskartellamt hatte beim Erwerb durch Edeka und Kaufland umfangeiche Ermittlungen zur Absatz- und Beschaffungsseite durchgeführt. Dabei wurden mehrere wettbewerbsrechtliche Bedenken in verschiedenen regionalen Absatzmärkten festgestellt, sodass nur ein Teil der Standorte übernommen werden konnte. Bezüglich der Beschaffungsseite, die das Verhältnis des Lebensmitteleinzelhandels zu seinen Lieferanten betrifft, hat das Bundeskartellamt die Übernahme der Standorte von der Auflage abhängig gemacht, dass Standorte mit einem Beschaffungsvolumen von 200 Millionen Euro an mittelständische Lebensmitteleinzelhändler veräußert werden. Keinerlei wettbewerbsrechtliche Probleme gab es bei einem Erwerb eines Standortpakets durch Globus. Auch die Übernahme wettbewerbsrechtlich unkritischer real-Standorte durch Kaufland und Edeka konnten im vergangene Jahr innerhalb der Monatsfrist freigegeben werden.

Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 02.03.2022

Teilen:

Weitere Beiträge:

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.