Schwere Zeiten für Innenstadt-Händler
Handelsrecht | Das sonst so lukrative Weihnachtsgeschäft dürfte für viele Innenstadt-Händler infolge der Corona-Krise in diesem Jahr wegfallen. Die Verbraucher werden wahrscheinlich zunehmend auf den Onlinehandel zurückgreifen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet trotz Corona mit einem florierenden Weihnachtsgeschäft und schätzt, dass die Verbraucher im November und Dezember etwa 104 Milliarden Euro ausgeben werden. Im Vergleich zum Vorjahr entspräche dies einem Zuwachs von 1,2 Prozent. Der Nutznießer dieser Entwicklung dürfte aber vor allem der Onlinehandel sein. Eher düster wird die Lage bei den Händlern in den Innenstädten eingeschätzt, da die Kunden zwar auch in der Coronakrise Geschenke kaufen, aber insgesamt seltener in die Innenstädte gehen.
So rechnet der HDE im Onlinehandel im Rahmen des Weihnachtsgeschäfts Umsatzsteigerungen um 19 Prozent auf 17,5 Milliarden Euro. Daneben bauen insbesondere auch Möbelhändler, Baumärkte und der Lebensmittelhandel auf gute Geschäfte. Demgegenüber drohen dem Innenstadthandel und insbesondere den Bekleidungsgeschäften massive Einbußen. Infolge des neuerlichen Teil-Lockdowns bleibt die Kundenfrequenz in den Einkaufsstraßen auf einem niedrigen Niveau. So sind von den Geschäften im Bekleidungshandel in den ersten Tagen des Lockdowns Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent gemeldet worden.
Laut dem HDE-Präsidenten Genth dürfe der Handel in den Innenstädten zwar öffnen, gleichzeitig appelliere die Politik aber an die Menschen, zu Hause zu bleiben, wodurch es zu extrem sinkenden Kundenfrequenzen komme. Aufgrund dieser Umstände sehen sich bis zu 50.000 Geschäfte in ihrer Existenz bedroht. Dabei gehen mehr als 80 Prozent der Mode- und Schuhhändler in den Innenstädten, aber auch etwa 60 Prozent der Spielwaren- und Schmuckhändler im November von deutlichen Umsatzeinbußen aus. Daher fordert der HDE die Bundesregierung dazu auf, ihr Hilfsprogramm für geschlossene Gastronomie- und Hotelbetriebe auf Einzelhändler zu erweitern und ihnen so Überbrückungshilfen zu ermöglichen.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche vom 05.11.2020