Sorgfaltspflicht und Lieferkettengesetz
Handelsrecht | Am Freitag den 11. Juni 2021 beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Es wurde in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderte Fassung verabschiedet. Dadurch werden nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen mit Sorgfaltspflichten belegt. Außerdem sollen auch ins Ausland entsandte Beschäftigte bei Ermittlung der Mitarbeiterzahl mit einbezogen werden. Weiterhin wurde konstituiert, dass die zivilrechtliche Haftung nur im Rahmen der bereits im bürgerlichen Recht bestehenden Regelungen aufhält und nicht erweitert wird. Der Umweltschutz wird durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.
Bei der namentlichen Abstimmung stimmten insgesamt 412 Abgeordnete für den Gesetzesentwurf. 159 Abgeordnete stimmten dagegen, 59 enthielten sich gänzlich. Während der Abstimmung lag bereits die Stellungnahme des Bundesrates vor, welcher in seiner Sitzung des 7. Mai 2021 beschloss keine Einwendungen gegen das Gesetzesvorhaben zu erheben.
Es lag ein mit einer Reihe von Forderungen versehener Entschließungsantrag der FDP vor, welcher jedoch keine Mehrheit fand. Auch die vier Änderungsanträge des Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt. Lediglich die Grünen und die Linke stimmten dafür. Die Oppositionsparteien AFD und FDP stellten sich auf den Standpunkt, dass das Gesetz der deutschen Wirtschaft schade. Auch zwei Änderungsanträge der AFD wurden abgelehnt. Die Linke wollte das Gesetz grundlegend erweitern und befand die im Gesetz beschriebenen Maßnahmen, insbesondere die fehlende Erweiterung der zivilrechtlichen Haftung, nicht als ausreichend. Ein Antrag der Fraktion dahingehend wurde abgelehnt.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, im Moment ungefähr 925 deutschlandweit, den Sorgfaltsstandards des Lieferkettengesetzes genügen. Ab 2024 werden auch Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, insgesamt 4800, mit einbezogen.
Informationsquelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 11.06.2021