Handel klagt gegen Lockdown
Handelsrecht | Verschiedene Elektronikhändler, Baumärkte und Modegeschäfte sind mit der Geduld im Lockdown am Ende und haben deswegen Klagen erhoben, mit denen sie ein Ende der Ladenschließungen erzwingen wollen.
So hat beispielsweise MediaMarktSaturn beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag auf Aufhebung der Betriebsschließungen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Auch in weiteren Bundesländern sollen entsprechende Anträge gegen die seit mehr als zwei Monate andauernden Ladenschließungen eingereicht werden, da diese nach Ansicht des Unternehmens mittlerweile unverhältnismäßig seien. Neben MediaMarktSaturn ziehen auch die Baumarktkette Obi und die Textilketten Peek&Cloppenburg sowie Breuninger vor Gericht. In mehreren Bundesländern wurden dazu Klagen eingereicht. Dabei sehen die betroffenen Unternehmen insbesondere eine Ungleichbehandlung zum Lebensmittelhandel und fordern alternativ eine Entschädigungen für die Dauer der Schließung.
Der Einkaufsverband Unitex unterstützt sowohl die Eilanträge von Einzelhändlern auf Wiedereröffnung ihrer Geschäfte als auch eine Rechtsanwaltskanzlei bei einer Sammelklage auf Schadensersatz, der sich bislang über 300 Händler angeschlossen haben. Dabei wird deutlich, dass der Handel in diesen schweren Zeiten stärker zusammenwächst. So haben sich mehr als 170 Einzelhändler der vom Modehaus Riani ins Leben gerufenen Kampagne #HandelnfuerdenHandel angeschlossen. So fordern die Händler von der Politik Alternativen, um ein öffentliches Leben wieder zu ermöglichen und verlangen nach Öffnungsperspektiven. Dies erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Unternehmer eine Insolvenz befürchten und dadurch die Innenstädte drohen, immer weiter auszusterben. Die Unternehmer appellieren an die Politik, eine Balance zwischen Gesundheitsschutz und Wirtschaftsinteressen herzustellen, ohne zeitnahe Öffnung tiefgreifende Restrukturierungen und der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze nicht ausgeschlossen werden kann.
Informationsquelle: rnd.de vom 24.02.2021