Einzelhandel droht Insolvenzwelle
Handelsrecht |Im Zuge der Corona-Krise ist zu befürchten, dass es im Einzelhandel zu einer enormen Insolvenzwelle kommen wird, was in der Folge zu einem weiteren Attraktivitätsverlust der Innenstädte führen könnte.
Experten gehen derzeit davon aus, dass viele Einzelhändler die wochenlange Schließung ihrer Läden nicht überstehen werden. Daneben droht auch vielen Gastronomen das Aus, sodass sich der Leerstand in vielen Innenstädten rasant beschleunigen könnte. Nach ersten Einschätzungen könnten etwa ein Drittel der Unternehmen am Ende des Jahres Insolvenz anmelden.
Dadurch würde der Trend, dass bereits seit Jahren immer weniger Menschen in die Innenstädte kommen, enorm verstärkt. Dieser Umstand liegt zum einen am immer stärker wachsenden Online-Markt aber auch daran, dass sich viele Innenstädte gleichen, weil überall dieselben Läden vorzufinden sind. Neben kleinen Einzelhändlern sind dabei auch Großkonzerne wie Galeria Karstadt Kaufhof gefährdet.
Dass in den vergangenen Jahren der Einzelhandel zunehmend durch gastronomische Angebote verdrängt wurde, führt zu einer weiteren Verschärfung der Lage, da infolge der Corona-Krise auch große Teile der städtischen Gastronomie wegbrechen könnten. Da davon auszugehen ist, dass sich der Einzelhandel nach Öffnung der Läden nur langsam wieder erholt, haben sich viele Firmen der Modeindustrie zusammengeschlossen und fordern Ausgleich für die während der Schließung entstandenen Vermögensschäden nach österreichischem Vorbild. Dort können etwa gewährte Kredite in Zuschüsse umgewandelt werden oder Zuschüsse unabhängig von Kreditgewährungen ausgezahlt werden. Zudem gilt es, sich für die Wiedereröffnung der Läden durch das Treffen von Schutzvorkehrungen wie etwa Plexiglasscheiben als Spuckschutz bestmöglich vorzubereiten.
Informationsquelle: Handelsblatt.com vom 09.04.2020