Börsengang von Haferdrink-Oatley
Handelsrecht | Bereits im April beantragte der schwedische Haferdrink-Hersteller Oatly bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC eine Notierung an den dortigen Börsen. Nun soll der Konzern bei seinem Börsengang an der US-Technologiebörse Nasdaq mit rund zehn Milliarden Dollar bewertet werden.
Bekannt wurde Oatley für seinen Haferdrink, produziert mittlerweile aber auch andere Alternativen für tierischen Lebensmittel wie Joghurt, Sahne und Eiscreme auf Basis von Hafer. Besonders Veganer und Vegetarier nutzen die Produkte als soja-freie Alternative, aber auch für Personen mit einer Laktoseunverträglichkeit stellen die Produkte eine Alternativlösung zur Kuhmilch dar. In den Vereinigten Staaten beliefert Oatly bereits exkluxiv seit März Filialen der Cafekette Starbucks, welche von den Brüdern Rickard und Björn Öste 1994 gegründet wurde, mit Hafermilch. Weiterhin sollen auch Snacks der Marke angeboten werden.
Organisiert wird der Börsengang von Morgan Stanley, JP Morgan und Credit Suisse. Dabei möchte Oatley selbst 64 Millionen der US – Hinterlegungsscheine aus einer Kapitalerhöhung verkaufen. Weiterhin ist die Veräußerung von bis zu 32 Millionen der Papiere seitens der Investoren, zu denen Größen wie der ehemalige Starbucks-Chef Howard Schultz, die Talkshow-Moderatorin Oprah Winfrey und Rapper Jay-Z gehören, geplant.
Durch den Börsengang erfährt Oatly eine massive Wertsteigerung im Vergleich zur letzten Finanzierungsrunde im Juli 2020, wo der Konzern lediglich mit zwei Milliarden Dollar bewertet wurde. Mehrheitsaktionär bleibt auch nach dem Börsengang die Beteiligungsgesellschaft der Eigentümerfamilie der Brauerei Anheuser-Busch InBev., Verlinvest.
Informationsquelle: Artikel der WirtschaftsWoche vom 11. Mai 2021