Fusion von Condor und Lot genehmigt
Gesellschaftsrecht |Der Erwerb der Condor Flugdienst GmbH durch die im polnischen Staatsbesitz befindlichen Polska Grupa Lotnicza (PGL), zu der auch die polnische Fluggesellschaft LOT gehört, wurde vom Bundeskartellamt genehmigt.
Die Charterfluggesellschaft Condor, die bislang zur Thomas Cook Gruppe gehörte, bietet Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge zu etwa 80 Zielen win Europa, Asien, Afrika und Amerika, darunter vor allem zu den Warmwasserzielen im Mittelmeerraum, an. Bislang wurden Flüge nach Polen nichtangeboten. In Folge der Insolvenz der Muttergesellschaft wurde Condor seit September 2019 in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens geführt.
Bei LOT handelt es sich um eine polnische Fluggesellschaft, die verstärkt Flüge zwischen Warschau und Budapest durchführt und vereinzelt auch Verbindungen nach Europa, Amerika und Asien anbietet. Zudem fliegt LOT auch eine Reihe deutscher Flughäfen an.
Die Überprüfung der geplanten Fusion durch das Bundeskartellamt hat dabei ergeben, dass zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen vorliegen, da nicht dieselben Flugstrecken angeboten werden. So führe auch die geringe Anzahl an Start- und Landerechten an einigen vom Zusammenschluss betroffenen deutschen Flughäfen nicht zu möglichen Wettbewerbsproblemen.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte, dass durch die Fusion der Wettbewerb zum Marktführer Lufthansa gestärkt werde. Der Zusammenschluss konnte daher zügig freigegeben werden und trägt somit nach den Schwierigkeiten der letzten Monate zur Zukunftssicherung von Condor bei.
Informationsquelle: Pressestelle des Bundeskartellamts, Pressemitteilung vom 20.02.2020