Antragsverfahren Corona-Soforthilfe inkl. Checkliste
Seit dem 30.03.2020 können Soforthilfen des Bundes für Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten beantragt werden. Allerdings wird die Corona-Soforthilfe nur jenen Unternehmen gewährt, die infolge der Coronavirus-Pandemie in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, die nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgeglichen werden können.
Höhe der Soforthilfe des Bundes für Klein-und Kleinstunternehmen:
- Für Unternehmer bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000,00 Euro
- Für Unternehmer bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000,00 Euro
Einzelne Bundesländer haben die Soforthilfe des Bundes durch Landesmittel weiter aufgestockt.
Soforthilfen für Unternehmer mit Sitz im Bundesland Hessen:
- Für Unternehmer bis zu 5 Beschäftigten bis zu 10.000,00 Euro
- Für Unternehmer bis zu 10 Beschäftigten bis zu 20.000,00 Euro
- Für Unternehmer bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000,00 Euro
Die Soforthilfen des Bundes und der Länder sind im jeweiligen Bundesland des Unternehmenssitzes zu stellen. Achtung: Die Antragstellung ist nur online möglich ist und das Formular muß am Ende des Antragsverfahrens vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben werden. Wir schlagen daher folgende Vorgehensweise vor:
- Wir haben dieser Mail die Ausfüllhilfe zum des Landes Hessen beigefügt, die eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen enthält, die mit dem Antrag hochgeladen werden muss.
- Bitte füllen Sie die Checkliste aus und teilen Sie Ihrem Steuerberater mit, welche steuerlicheUnterlagen Sie zur Antragstellung noch benötigen.
- Bitte öffnen Sie erst dann den online-Antrag, wenn Ihnen die Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, da Sie das Antragsverfahren nicht unterbrechen können.
Soforthilfe beantragen – so geht´s
Checkliste
Hessen | Regierungspräsidium Kassel | wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe |