DSGVO-Verstoß – Millionen-Bußgeld an Google
50 Millionen-Strafe erwarten Goolge wegen zu geringer Transparenz. Die französische Datenschutzbehörde CNIL belangt das Unternehmen wegen Verstößen gegen Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Es ist das erste Mal seit Erlass der neuen DSGVO am 25. Mai 2018, dass ein Internetunternehmen mit einer so hohen Strafe belangt wird.
CINL wirft Google vor den Nutzerinnen und Nutzern nicht deutlich genug zu machen wofür ihre Informationen verwendet werden und wie lange der Speicherzeitraum beträgt. Zahlreiche Links, die erst nach längerer Suche unklar formulierte Informationen dazu geben, begründen die Höhe der Strafe.
Google kündigte an, die Kritik nach einer Prüfung ihrerseits umsetzen zu wollen. Die Höhe der Strafe von 50 Millionen Euro sollte Google jedoch kaum schmerzen. Laut DSGVO sei es zulässig Strafen in Höhe bis zu vier Prozent des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens zu verhängen.
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems bemängelte bereits seit Erlass der DSGVO, dass Google sich nur kaum auf die neue Verordnung angepasst hätte. Eine Beschwerde seinerseits veranlasste dann die behördliche Prüfung im September.
Quelle: Handelsblatt, 21.01.2019