Vertragshändlerrecht

Vertragshändlerrecht

Anwalt für Vertragshändlerrecht in Frankfurt

Vertragshändlerrecht, Vertragshändler, Franchisevertrag, Wettbewerbsverbot

Viele Unternehmen bedienen sich für den effizienten und grenzüberschreitenden Absatz ihrer Produkte eines Vertragshändlers. Bei diesem handelt es sich um einen Kaufmann, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Produkte des anderen Unternehmens vertreibt. Kennzeichnend ist, dass der Vertragshändler ein selbstständiger Gewerbebetreibender, aber dennoch in das Vertriebsnetz des Unternehmens eingegliedert ist. Der häufigste Fall ist wohl der des KFZ-Vertragshändler.

In Deutschland fehlt es sowohl an einer gesetzlichen Definition des Vertragshändlers als auch an Vorschriften, die das Vertragshändlerrecht regeln. Durch die Rechtsprechung hat sich die oben genannte Charakterisierung für den Vertragshändler entwickelt.

Überwiegend wird zwischen dem Unternehmer und dem Vertragshändler ein auf Dauer angelegter Rahmenvertrag, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten regelt vereinbart. Die Vergütung des Vertragshändlers bestimmt sich aus der Handelsspanne der verkauften Produkte und enthält typischerweise keine Provision.

Besonders konfliktträchtig erweisen sich Ausgleichansprüche und vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Der Ausgleichanspruch setzt voraus, dass der Vertragshändler verpflichtet ist, bei der Vertragsbeendigung seinen Kundenstamm auf den Unternehmer zu übertragen. Die Berechnung des Ausgleichs kann sich aufgrund der Einbeziehung verschiedener Faktoren wie z. Werbekosten, Personalkosten und Lagerkosten als besonders schwierig erweisen.

Als international tätige Rechtsanwälte bieten wir Ihnen eine fachkompetente und grenzüberschreitende Beratung bei den Vertragsentwürfen zu Ihren Vertragshändlerverträgen an. Grundsätzlich wird der Vertragshändler für den Absatz von Produkten eingesetzt. Für den Absatz von Dienstleistungen empfiehlt sich häufig der Franchisevertrag. Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen, wenn Sie sich von einem Vertragshändler trennen möchten, und rechtliche Klarheit wünschen. Sie können überdies auch prozessual auf unseren Beistand vertrauen.

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