Die neue DSGVO sorgt für Verwirrung
Seit dem 25.05.2018 gilt in Europa ein neues Datenschutzrecht. Die Zahl der Beschwerden wegen DSGVO-Verstößen hat sich vervielfacht.
Das gewünschte Ziel des neuen Datenschutzrechts, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Daten in Europa zu schaffen, hat der Gesetzgeber eher nicht erreicht. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die Mitgliedstaaten berechtigen und teilweise verpflichten, eigene Regelungen zu treffen. Aus diesem Grund enthält die DSGVO jetzt schon die Grundlage einer Zersplitterung des europäischen Datenschutzrechts.
Grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen weiterhin in jedem Land in dem sie tätig sind, prüfen, ob ihr Umgang mit Daten mit dem landesspezifischen Datenschutzrecht im Einklang steht. Daher ist eine Erleichterung für solche nicht eingetreten. Das neue Regime und die hervorgehende Rechtsunsicherheit über dessen Auslegung macht die europäische Wirtschaft im internationalen Vergleich durchaus angreifbar. Die Einhaltung der in Art. 5 DSGVO postulierten Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss das Unternehmen gewährleisten.
Zudem werden europäische Unternehmen zusätzlich unter Druck gesetzt, da die Beweislast im Haftungsfall das Unternehmen und die Geschäftsführung trägt. Gelingt ein Nachweis nicht, so drohen empfindliche Sanktionen, sowie Schadensersatzforderungen. Allerdings können bestehende D&O-, also Managerhaftpflichtversicherungen das geschäftsführende Organ zur Schadensbegrenzung in Regress nehmen.
Informationsquelle: Welt vom 07.08.2018