Bundeskartellamt zu Facebook und Datenschutz
Datenschutz-Recht | Mit einem Beschluss hat das Bundeskartellamt dem Unternehmen Facebook erhebliche Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.
Bislang war eine Nutzung das soziale Medium nur unter der Bedingung möglich, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seiten Daten über den jeweiligen Nutzer erfasst. Demnach wurden auch Daten aus dem Internet und solche aus den zum Konzern gehörenden Diensten wie WhatsApp oder Instagram gesammelt und mit dem Facebook-Nutzerkonto verbunden.
Nach der Entscheidung des Bundeskartellamts soll Facebook die Daten auch in Zukunft sammeln können, diese jedoch nicht mehr automatisch, sondern nur mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers,
mit dem Konto zusammenführen. So müssen sowohl Daten von Drittwebsites als auch von konzerneigenen Diensten bei fehlender Einwilligung bei dem jeweiligen Dienst verbleiben, wodurch Facebook die Daten nur noch sehr eingeschränkt nutzen und dem Nutzerkonto zuordnen kann.
Laut Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamts, wolle man eine „innere Entflechtung“ bei dem Internetkonzern vornehmen. Mit dieser Maßnahme sollen Nutzer nicht mehr dazu gezwungen werden, einer Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen, sondern ganz bewusst eine Einwilligung dazu abgeben.
Nach den Angaben des Bundeskartellamts hat Facebook mit einem Marktanteil von über 95 Prozent bei den sozialen Netzwerken eine marktbeherrschende Stellung inne. Aufgrund dieser hervorgehobenen Stellung unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten, die bislang nicht hinreichend erfüllt wurden. Ein bloßes Häkchen bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sei demnach keine ausreichende Grundlage für eine intensive Datenverarbeitung, da Nutzer praktisch nicht auf andere Netzwerke ausweichen könnten.
Durch den bisherigen Umfang der Datensammlung missbraucht das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung erheblich, da mit den verschiedenen Daten und deren Zuordnung zum Nutzerkonto ein aussagekräftiges Profil des jeweiligen Nutzers erstellt werden kann. Darüber hinaus liegt in der bisherigen Datenerfassung ein Verstoß gegen europäische Datenschutzvorschriften, insbesondere in der Form des sogenannten Ausbeutungsmissbrauchs. Danach dürfen marktbeherrschende Unternehmen ihre Gegenseite, in diesem Fall ihre Nutzer, nicht ausbeuten. Genau dies ist aufgrund der beträchtlichen Datenerfassung und der geringen Ausweichmöglichkeiten auf andere soziale Medien jedoch der Fall.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann Facebook Beschwerde dagegen einlegen.
Informationsquelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 07.02.2019