Bundeskartellamt: Möbelhandel-Lieferstruktur unter der Lupe
Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat gegen VME Union GmbH , die größte Möbeleinkaufskooperation Detuschlands, ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Wie der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärt, schließen sich die meisten Möbelhändler in Deutschland Einkaufskooperationen an. Grundsätzlich stehe das Kartellamt derartige Kooperationen nicht im Wege, zumal sie kleineren Möbelhändlern helfen könnten bessere Einkaufskonditionen zu erreichen und sich so gegenüber Ketten und den „Großen“ im Markt zu etablieren. Es sei aber wichtig darauf zu achten, so Mundt, dass durch die Kooperationen keine bedenkliche Nachfragemacht zulasten der überwiegenden mittelständischen Herstellerlandschaft entsteht. Natürlich könnten die Verbraucher von den günstigeren Konditionen der Händler profitieren, soweit sie an die Kunden weitergereicht werden. Wenn allerdings am Ende Hersteller aufgrund des Konditionsdrucks durch die Handelsseite auf längere Sicht nicht mehr mithalten könnten und aus diesem Grund aus dem Markt ausscheiden würden, leide in Folge die Vielfalt Preise könnten steigen und letztendlich habe der Verbraucher das Nachsehen.
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wird schon seit einiger Zeit eine zunehmende Konzentration bei den Einkaufskooperationen beobachtet. In dem nun eingeleiteten Verwaltungsverfahren soll geprüft werden, ob in der derzeitigen Form die VME Union GmbH oder nach dem geplanten Beitritt von Möbel Krieger wettbewerbsrechtliche Bedenken begegnen. (Die Krieger Gruppe beabsichtigt zum 1. Januar 2090 der Möbeleinkaufskooperation VME Union GmbH beizutreten).
Zu der Einkaufskooperation VME Union gehören derzeit: Handelsunternehmen Möbel Roller, Möbel Rieger und Möbel Hardeck. Im Bereich Küchenmöbel besteht zwischen VME Union und MHK Group eine weitere Einkaufskooperation.
In Deutschland gibt es weitere größere Möbeleinkaufskooperationen wie Giga (XXX Lutz), Begros, EMV, Der Kreis und Alliance. Dänisches Bettenlager oder Segmueller gehören zu den wenigen Möbelhändlern in Deutschland, die ihre Möbel eigenständig beschaffen. Ikea, der Marktführer im Möbelhandel, ist keine Absatzalternative für deutsche Möbelhersteller, da er vertikal integriert ist.
Die europäischen Kartellrechtsvorschriften sehen Einkaufskooperationen bis zu einer bestimmten Größe als grundsätzlich unbedenklich an, so das Bundeskartellamt, wenn der Richtwert von 15 % nicht überschritten wird. Sollte der Marktanteil höher liegen, kann die Kooperation unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden. Für die Prüfung werden zahlreiche Faktoren hinzugezogen, wie zum Beispiel der Einkauf in der Kooperation ausgestaltet ist, oder welche Freiheitsgerade die Mitglieder, angeschlossene Möbelhändler, in ihrer Beschaffung haben.
Das Bundeskartellamt wird nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse beurteilen können, ob die Ausgestaltung der Einkaufskooperation auf kartellrechtliche Bedenken stößt oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssten.
Hier gelangen Sie direkt zur Pressemitteilung vom 24.10.2018 des Bundeskartellamtes