Der unter anderem für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundes-gerichtshofs hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs finden Sie auf unserer Seite Urteile.