BGH entscheidet über Bankgebühr für „Zinscap“
Vertragsrecht |Erneut hat der BGH eine Entscheidung in Bezug auf ein Bankentgelt getroffen, welches den Kunden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auferlegt wurde. Diesmal bezog sich das Urteil auf den sog. „Zinscap“.
Der „Zinscap“ ist eine Absicherungsvereinbarung zwischen Bank und Kunde, durch die das Risiko, dass der Zinssatz während der Vertragsdauer stark ansteigt, durch eine Zinssicherungsgebühr, die der Kunde an die Bank leistet, beschränkt wird. Diese AGB-Klauseln wurden nun für unzulässig erklärt. Hierbei ging es zunächst um die Frage ob die Klauseln überhaupt AGB darstellen oder ob es sich um ein konkretes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung handelt. Nachdem die Karlsruher Richter diese Frage beantwortet hatten urteilten sie weiter, dass der Kunde durch die Klause unangemessen benachteiligt sei. Insbesondere bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits sei es nicht hinnehmbar, dass die Zinssicherungsgebühr in voller Höhe zu entrichten, bzw. nicht zu erstatten wäre.
Aufgrund des Verjährungsdrucks ist den Betroffenen nun anzuraten Ihre Rückforderungsansprüche zügig geltend zu machen.
Informationsquelle: Legal Tribune Online vom 05. Juni 2018