Thyssenkrupp – Nach Kurzarbeit nun Stellenabbau?
Arbeitsrecht | Der Stahlkonzern Thyssenkrupp leidet aufgrund der zurückgehenden Automobilproduktion infolge der Corona-Krise besonders und muss einen Milliardenverlust verzeichnen.
Mehr als andere Stahlkocher beliefert das Unternehmen Autohersteller und hat daher aufgrund der enormen Abhängigkeit von dieser Branche mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Für das Geschäftsjahr, das bis Ende September läuft, erwartet Thyssenkrupp einen Verlust von bis zu einer Milliarde Euro. Allerdings besteht auch etwas Hoffnung, da der Verlust von April bis Juni mit 679 Millionen Euro geringer als erwartet ausgefallen sei. Doch auch an der Börse musste das deutsche Traditionsunternehmen schmerzliche Verluste von mehr als 16 Prozent verkraften.
Die insbesondere den Stahlbereich treffenden Auswirkungen haben dazu geführt, dass Thyssenkrupp derzeit noch 20000 Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigt. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Stahlproduktion bereits vor der Corona-Krise notleidend war. Der Finanzvorstand betonte dabei, dass man zu spät mit der Sanierung angefangen habe und bei der Wettbewerbsfähigkeit hinterherlaufe. Aufgrund dessen sollen nun rund 3000 Stellen gestrichen und Kündigungen ausgesprochen werden.
Wie es mit dem Stahlgeschäft weiter gehen soll, bleibt offen. Von einem kompletten Verkauf bis zu einer Fusion bestehen verschiedene Möglichkeiten. Für etwas Entspannung hat der Verkauf der lukrativen Aufzugssparte gesorgt, der insgesamt 17 Milliarden eingebracht hat. Allerdings ist fraglich, wie viel davon nach dem Schuldenabbau und sonstigen notwendigen Investitionen am Ende übrigbleiben wird.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche vom 13.08.2020