LAG zu Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens
Arbeitsrecht | Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit einem Urteil (Az.: 12 SaGa 940/20) den vorläufigen Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens beim niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wieder aufgehoben.
In dem Fall hatte der Verfügungskläger am 04.08.2020 beim Arbeitsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch welche es dem beklagten Land untersagt wurde, die Besetzung der Position Abteilungsleiter I Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit mit dem entsprechenden Bewerber unter Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens in der Hauptsache durchzuführen.
Das LAG führte aus, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts zwar ursprünglich zu Recht ergangen sei. Allerdings hätte der Verfügungskläger trotz seines noch bis zum 31.07.2022 bewilligten Sonderurlaubs auch als Versetzungsbewerber in die Auswahlentscheidung miteinbezogen werden müssen. Insbesondere lägen auch keine Tatsachen vor, aus denen geschlossen werden könne, dass sich der Verfügungskläger gegenüber der derzeitigen Hausspitze des Ministeriums illoyal verhalte.
Die erstinstanzliche Entscheidung wurde durch das LAG abgeändert, weil der Verfügungskläger seine Tätigkeit für das beklagte Land mit Wirkung zum 30.09.2020 beendet und eine Beratertätigkeit beim Fleischkonzern Tönnies aufgenommen habe. Die streitgegenständliche Stelle im Ministerium sei jedoch nur hausintern ausgeschrieben worden, sodass der Verfügungskläger die vorausgesetzte Eigenschaft als interner Bewerber nicht mehr erfülle.
Informationsquelle: Pressestelle des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, Pressemitteilung vom 04.11.2020