Kurzarbeit bei Opel
Arbeitsrecht | Die von der Corona-Pandemie ausgehenden wirtschaftlichen Folgen machen auch vor dem Autobauer Opel nicht Halt. So teilte das Unternehmen mit, dass an den Standorten Rüsselsheim, Kaiserslautern und Eisenach im März mit der Kurzarbeit begonnen werden soll.
Nach Angaben von Opel sei die Kurzarbeit vorsorglich für ein halbes Jahr vereinbart worden, wobei man allerdings hoffe, diese früher wieder beenden zu können. Fest steht, dass alle Opel-Mitarbeiter von der Kurzarbeit betroffen sein werden. So soll es in allen drei Werken, in den Werkstätten und auch in den Bereichen der Entwicklung und Verwaltung zu Verkürzungen der Arbeitszeit kommen.
Laut Opel werde ein wesentlicher Teil der Mitarbeiter in Deutschland an der Kurzarbeit teilnehmen. Wie viele Mitarbeiter davon konkret betroffen sein werden, kommentierte der Autobauer jedoch nicht, da die Mitarbeiterzahlen seit 2019 nur zum Jahresende und auf Ebene des französischen Mutterkonzerns PSA veröffentlicht werden. Ende 2019 arbeiteten an den drei betroffenen Opel-Standorten etwa 14.000 Menschen.
Mit Einführung der Kurzarbeit hoffe man, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise begrenzen zu können. Im Zuge der Pandemie ist der Fahrzeugabsatz in Europa stark zurückgegangen, sodass die PSA-Gruppe ihre Produktion in Europa vorübergehend ausgesetzt hat. Die damit verbundene geringere Auslastung betrifft nun also auch Opel.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche vom 25.03.2020