Keine Lohnerhöhung bei VW
Arbeitsrecht |Auch vor dem größten deutschen Autobauer Volkswagen macht die Corona-Krise kein Halt. So müssen etwa 120.000 Beschäftigte, für die der VW-Haustarifvertrag gilt, auf Lohnerhöhungen warten.
Der Automobilkonzern und die Gewerkschaft IG Metall verständigten sich darauf, den zu Ende April gekündigten Tarifvertrag bis Ende des Jahres mit unveränderten Entgelten wieder in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich beim VW-Haustarif um Deutschlands größten Firmentarif. IG Metall ließ verlautbaren, dass die Verhandlungen über mehr Geld zwar aufgeschoben seien, aber bereits jetzt Verbesserungen erzielt wurden. So bestehe die Option, pro pflegebedürftigem Angehörigen oder Kind eine Einmalzahlung in sechs arbeitsfreie Tage umzuwandeln. Zudem können Mitarbeiter zukünftig eine Auszeit von bis zu sechs Monaten nehmen und erhalten dafür 75 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts.
Laut VW ging es in der Tarifrunde vor allem darum, die Folgen der Corona-Krise sowohl für das Unternehmen als auch die Beschäftigten in Grenzen zu halten. So sollen bis zum 30. September im Rahmen einer Verhandlungsverpflichtung leistungsorientierte Vergütungsbestandteile neu ausgelotet werden. Eine weitere Ergänzung der Tarifvereinbarung hat zur Folge, dass das Entgelt von rund 80.000 Mitarbeitern, die derzeit Kurzarbeitergeld erhalten, von VW auf fast 100 Prozent aufgestockt wird.
Informationsquelle: redaktionsnetzwerkdeutschland.de vom 09.04.2020