Viele Reinigungskräfte immer noch illegal beschäftigt
Arbeitsrecht |In rund neun Prozent der deutschen Privathaushalte arbeiteten im letzten Jahr private Haushaltshilfen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) war der Großteil von Ihnen nach wie vor illegal tätig. Insgesamt seien 80 Prozent der rund 3,6 Millionen Putzhilfen nicht legal beschäftigt gewesen, so die Studie. Allerdings sei es in den vergangenen zehn Jahren zu einem deutlichen Rückgang der illegal Beschäftigen gekommen. So sei die Zahl der ohne Anmeldung tätigen um bis zu 800.000 gesunken. Zugleich seien inzwischen etwa 300.000 private Reinigungskräfte im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, dem sogenannten Mini-Job, angestellt, so die Studie. Ein Arbeitnehmer, der einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, darf monatlich bis zu 450 Euro verdienen, ohne dass für ihn Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Der Arbeitgeber muss lediglich Pauschalsätze an die Sozialversicherungen abführen.
Durch die Einführung dieser Regelungen wollte der Gesetzgeber die illegale Beschäftigung der Haushaltshilfen reduzieren. Problematisch ist allerdings, dass viele Haushaltshilfen bei mehreren Personen arbeiten und die Grenze von 450 Euro monatlich überschreiten. In diesem Fall liegt wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Um die dann anfallenden Abgaben zu umgehen wird häufig auf eine Anmeldung verzichtet.
Informationsquelle: Handelsblatt online 01.08.2016

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