Flightright verklagt Ryanair
Arbeitsrecht | Das Fluggastrecheportal Flightright klagt gegen den irischen Billigflieger. Die Airline habe durch ihr Lohndumping den Streik selbst verursacht und könne sich daher nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Anlass für die Klage vor dem Landgericht Frankfurt sind die zahlreichen Streiks des deutschen Ryanair-Personals in der vergangengen Woche. Ryanair selbst hat mehrfach beteuert, dass die Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen und sie etwaige Entschädigungsansprüche daher ablehnen. Nach dem Online-Portal Flightright ist der Standpunkt von Ryanair vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des EuGH nicht mehr vertretbar. So hatte das Gericht im April entschieden, dass massenhafte Krankmeldungen der Belegschaft von Tuifly keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen und die Fluggesellschaft dadurch nicht von Entschädigungszahlungen befreit werde. Voraussetzung ist nach dem EuGH aber, dass der Streik aus der Einflusssphäre der Airline stammt.
So argumentiert das Fluggastrechteportal, dass Ryanair durch sein jahrelanges Lohndumping und Salamitakitk bei Gewerkschaftsgesprächen den Streik selbst verursacht habe. Die Haltung von Ryanair bezeichnen die Juristen von Flightright als verbraucherunfreundlich. Dies sei aber gängige Praxis bei dem irischen Unternehmen, dass durch gesetzlich vorgeschriebene Umbuchungen und Ticketpreiserstattungen der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen zuvorkommen will. Je nachden, wie die Entscheidung des LG Frankfurt ausfällt, könnte es dadurch zu einer Stärkung der Fluggastrechte kommen.
Informationsquelle: LTO.de vom 17.08.2018