Bußgeld für H&M
Arbeitsrecht | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die Modekette H&M einen Bußgeldbescheid in Höhe von etwa 35,3 Millionen Euro wegen der Überwachung mehrerer hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen.
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hamburg und betreibt in Nürnberg ein Servicecenter. Seit dem Jahr 2014 kam es in dem Servicecenter bei einem Teil der Mitarbeiter zu umfangreichen Erfassungen privater Lebensumstände, die dauerhaft auf einem Netzlaufwerk gespeichert wurden. Im Rahmen sogenannter Welcome Back Talks nach Urlaubs- oder Krankheitsabwesenheit der Beschäftigten wurden nicht nur Urlaubserlebnisse, sondern auch Krankheitssymptome und Diagnosen festgehalten. Darüber hinaus haben sich Vorgesetzte über Einzel- oder Flurgespräche ein detailliertes Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeiter angeeignet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden zum Teil aufgezeichnet und waren für bis zu 50 weitere Führungskräfte lesbar. Die Informationen wurden zum Teil dafür genutzt, ein Profil der Arbeitnehmer für Maßnahmen und Entscheidungen im Arbeitsverhältnis zu erstellen.
Bekannt wurde die Datenerhebung aufgrund eines Konfigurationsfehlers im Oktober 2019, in dessen Zuge sämtliche Notizen für einige Stunden unternehmensweit zugreifbar waren. Nachdem der Hamburgische Datenschutzbeauftragte davon Kenntnis erlangte und die Herausgabe sämtlicher Daten verlangte, übermittelte H&M einen Datensatz von rund 60 Gigabyte. Durch die Aufdeckung der erheblichen Verstöße hat H&M verschiedene Abhilfemaßnahmen veranlasst. Unter anderem wurde ein Konzept vorgelegt, wie am Standort Nürnberg in Zukunft der Datenschutz umgesetzt werden soll. Weiterhin ist das Unternehmen dazu bereit, den Beschäftigten einen unbürokratischen Schadensersatz in erheblicher Höhe zu gewähren. Laut dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar stelle der vorliegende Fall eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes dar, weshalb das Bußgeld in seiner Höhe angemessen sei. Ausdrücklich positiv bewertete er jedoch auch die Unternehmensverantwortung nach einem Datenschutzverstoß und das Bemühen von H&M, durch transparente Aufklärung das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen.
Informationsquelle: Pressestelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung vom 01.10.2020