Bildungsurlaub für Yogakurs?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Yogakurs einen Bildungsurlaub rechtfertigen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg am 11.04.2019 entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga eins – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht. (Aktenzeichen 10 Sa 2076/18)
Begründung des Landesarbeitsgerichts: der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß Paragraf eins Berliner Bildung Urlaubsgesetz. Demnach reiche es aus, dass eine Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen solle. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weiter zu verstehen. Unter anderem fällt unter dem Begriff der beruflichen Weiterbildung auch die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden.
Auch ein Yogakurs, so das Landesarbeitsgericht, mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: Presseamt des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 13/19 vom 16.04.2019