Auflösungsvertrag mit schwerbehindertem Arbeitnehmer wirksam
Der Arbeitnehmer, ein promovierter Chemiker, scheiterte sowohl in erster, als auch in zweiter Instanz vor dem Arbeitsgericht. Dieser hatte seinen Aufhebungsvertrag angefochten, da er sich durch diesen diskriminiert fühle. Die Anfechtung sei weder fristgemäß erfolgt, noch war diese aufgrund von arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung begründet. Der Mann hat darlegt, dass man ihn aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit, welche aus einer Hirnblutung aufgrund einer Krebsbehandlung resultiert, loswerden wollte.
Der Auflösungsvertrag sollte laut des Mannes durch Diskriminierung motiviert worden sein, da es in der Vergangenheit einen ähnlichen Fall gegeben hatte, bei dem es zu einem Aufhebungsvertrag mit einem behinderten Kollegen kam. Das Landesarbeitsgericht hielt seine Aussagen jedoch nicht bewiesen, sodass es sich nur um Behauptungen des Mannes handelte. Der Arbeitgeber habe wohl genug Bedenkzeit und eine Abfindung vereinbart, ohne die Situation des Chemikers auszunutzen.
Quelle: Landesrecht RLP: Urteil 5 Sa 301/18 vom 07.03.2019