Der Dauerstreit um das Taxiunternehmen Uber geht in die nächste Runde. Heute hob das Frankfurter Landgericht die gegen das Unternehmen gerichtete einstweilige Verfü-gung auf. Damit darf das Unternehmen, zum Leitwesen vieler Taxifahrer seine Dienste weiter über ihre App Uber Pop anbieten. Aufatmen kann das Uber jedoch nicht, denn Grund für die Aufhebung war lediglich die fehlende Dringlichkeit. Die Genossenschaft Taxi Deutschland hätte, durch die Vertretung Ubers in vielen Großstädten, schon viel eher von dem Unternehmen erfahren können. Das Gericht ist der Meinung, dass die Begründung durchaus gegeben ist. Insbesondere hätte Uber keine gesetzliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Ferner könne man bei Uber nicht von einem freiwilligen Trinkgeld sprechen. Der Fahrdienst stelle ein entgeltliches Angebot dar, so dass man Uber und die Genossenschaft Taxi Deutschland gleichermaßen als Wettbewerber sehen müsste die zudem den gleichen Abnehmerkreis bedienen. Uber selbst wertet seine vermittelten Fahrten als Mitfahrgelegenheiten. Es ist davon auszugehen, dass die klagende Genossenschaft Taxi Deutschland in Beruf gehen wird, oder das sogenannte Hauptsacheverfahren eröffnet.