Der Rechtsstreit zwischen dem Schoko-ladenhersteller Ritter Sport und der Stiftung Warentest ist zu Ende. Die Stiftung Warentest hatte in einem ihrer Tests der Firma Ritter Sport vorgeworfen bei der Schokoladensorte Vollnuss künstliches Aroma zu verwenden. Ritter Sport bestritt dies und klagte gegen die Stiftung. Zudem sah man sich durch das Testergebnis mit Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation des Herstellers und untersagte es Stiftung Warentest zu behaupten, Ritter Sport verwende künstliche Aromastoffe. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass im Test nicht darauf hingewiesen wurde wie man zur Bewertung des Aromastoffs kam. Die Stiftung Warentest erkannte das Urteil des Gerichts nun an und verzichtet auf weitere rechtliche Schritte.