Das Bundeskartellamt hat aufgrund einer ganzen Reihe von Beschwerden von Sportfachhändlern umfangreiche Ermit-tlungen hinsichtlich der Vertriebssysteme diverser Sportartikelherstellern eingeleitet. Überprüft wurde auch das Vertriebssystem der Adidas AG (adidas), hinsichtlich dessen schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert wurden. Das selektive Vertriebssystem von Adidas beinhaltete e-Commerce Bedingungen, welche ein Verkaufsverbot enthielten, das es autorisierten Händlern untersagte über Online-Marktplätze zu verkaufen. Weiterhin enthielten diese e-Commerce Bedingungen Beschränkungen hinsichtlich der Suchmaschinenwerbung. „Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Nachdem das Unternehmen Adidas eine Neufassung der e-Commerce Bedingungen vorlegte, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen war, hat das Bundeskartellamt sein Verfahren gegen die Adidas AG eingestellt. Zwar handelt es sich bei dem Ermittlungsverfahren gegen Adidas um ein Pilotverfahren des Bundeskartellamtes. Dennoch lässt es die Bestrebungen des Bundeskartellamtes, Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten sowie diesen dadurch ein dynamisches Umfeld zu schaffen, erkennen.