Markenrecht | Mitte November hatte der amerikanische Fast-Food-Konzern seinem größten Franchise-Nehmer in Deutschland, Yi-Ko, die Nutzung sämtlicher geschützter Marken verboten und die betroffenen Filialen nicht mehr beliefert. Daraufhin mussten die Filialen schließen. Yi-Ko legte daraufhin Widerspruch gegen das Nutzungsverbot ein, woraufhin ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht München festgesetzt wurde. Nach der aktuellen Entwicklung zeichnet sich allerdings eine außergerichtliche Lösung ab. Wie der Anwalt Burger-Kings mitteilte stehe eine Einigung unmittelbar bevor. Die Verhandlung wurde daher vertagt. Die betroffenen Filialen könnten damit doch weiterhin betrieben werden.