Internationales Handelsrecht |Die deutschen Mittelständler setzen sich für eine stärkere Integration in den chinesischen Markt. Ihrer Meinung nach würden sich aufgrund der chinesischen Kartellrechtslage für sie deutliche Wettbewerbsnachteile ergeben. So sei es deutschen Firmen bislang verwehrt sich an öffentliche Ausschreibungen direkt zu beteiligen. Um eine Beteiligung dennoch zu ermöglichen, müssen sich die deutschen Unternehmen bislang mit einem chinesischen Unternehmen zu einem Joint-Venture zusammenschließen. Gegen diesen Zwang wollen die deutschen Mittelständler nun vorgehen.
Für den Mittelstand ist China weiterhin ein lukrativer Markt. Zwar habe sich das Wirtschaftswachstum abgeschwächt, jedoch steigt mittlerweile auch die Binnennachfrage. Zudem hat sich mittlerweile eine stabile Mittelschicht in China etabliert.
Informationsquelle: Handelsblatt Online 27.01.2015