Das Bundeskartellamt verfügte gegen die Hotel- Internetplattform HRS, dass die Best-preisgarantie aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit deutschen Hotels zu entfernen ist. Nach Auffassung der Bonner Behörde beeinträchtigt sie den Wettbewerb zwischen den Portalen. Seit März 2012 darf nach den Vertragsvereinbarungen ein Hotel Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn direkt vor Ort gebucht wird. Weitere Verfahren gegen Expedia und Booking wurden eröffnet. Hier geht es zum Pressebericht des Bundeskartellamtes.