Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat letzte Woche verkündet, dass der Püschtier- Hersteller Steiff GmbH keinen euro-paweiten Schutz auf die Marke „Knopf im Ohr mit Stofffähnchen“ hat. Nach Auffassung der Richter fehlt es der Marke an Unter-scheidungskraft. Verbraucher könnten nicht erkennen, dass es sich bei der besagten Marke um das Unternehmen Steiff handele. Knöpfe und Fähnchen seien übliche Gestaltungselemente für Stofftiere. Das Gericht der Europäischen Union ist dem Europäischen Gerichtshof unterstellt.