Weil das Deutsche Patent- und Markenamt einem Antragsteller die Anmeldung der Wortmarke „Fucking hell“ für Dienstleistungen, unter anderem für Werbung, Büroarbeit, Erziehung und Verpflegung von Gästen, abgelehnt hatte, klagte er vor dem Bundespatentgericht. Nach Auffassung der Richter des zuständigen 27. Senat für Markenrecht des Bundespatentgerichts ist die Wortfolge „Fucking hell“ nicht schützenswert und verstoße gegen die guten Sitten und der öffentlichen Ordnung. Mit dieser Entscheidung widersprechen die Richter dem Urteil des 26. Senats des selben Gerichts, die zuvor die Wortmarke „Fucking hell“ für Babyschnuller, Kondome und Zahnstocher als Marke schützenswert hielten mit der Begründung die Wortfolge sei „derb“ aber keinenfalls „sittenwidrig“. Gegen das Urteil konnte Revision eingelegt werden.