Nach langen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss letzte Woche auf einen Tarifvertrag geeinigt. Ab Juli 2014 gilt ein verbindlicher Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. Bis Dezember 2016 soll der Mindestlohn in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Die Vereinbarung soll mit Hilfe des Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Unternehmen in der Fleischbranche verbindlich werden. Ziel ist es, dass auch für die vielen Subunternehmen der inländischen Hersteller der Tarifvertrag gilt. In den deutschen Schlachthöfen sind bis zu 3/4 der Arbeitnehmer osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer.