Durch mittlerweile zwei Entscheidungen stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind. Zudem können Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung nicht verjähren. Die Stiftung Warentest schätzt die Kosten für die Kreditinstitute auf bis zu sieben Milliarden Euro.
Doch die Banken kommen ihrer Rückzahlungsverpflichtung bislang nur schleppend nach. Trotz der nun eindeutigen Rechtslage weigern sich die meisten Banken die Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Dazu nutzen sie verschiedene Argumentationen. So deklarieren Banken die gegebenen Kredite häufig als Geschäftsdarlehen, die die Entscheidung des BGH nicht betreffen. Zudem wird zwar manchmal die Gebühr tatsächlich erstattet, jedoch gleichzeitig der Vertrag gekündigt. Dadurch sollen die Kunden von der Durchsetzung ihrer Ansprüche abgehalten werden.
Die Verbraucherzentralen weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage eindeutig sei und Konsumenten daher berechtigte Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr haben.