Zum 01. Januar 2015 soll nach dem schwarz- roten Koalitionsvertrag der gesetz-liche Mindestlohn von 8,50 Euro mit Übergangsregelungen eingeführt werden. Aus der Wirtschaft kommen verstärkt Forderungen für Ausnahmeregelungen. Der Verband der Automobilindustrie fordert Sonderregelungen für die neuen Bundesländer, der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sieht eine Gefährdung der Beschäftigungserfolge der letzten Jahre. Politiker warnen vor Vernichtung von Arbeitsplätzen und weisen auf das Nachbarland Frankreich. Hier hat die Einführung des Mindestlohnes nachweislich zu Beschäftigungsverlusten geführt.