Hotelpreisportal Trivago droht Sammelklage
Wettbewerbsrecht, Kartellrecht | Das Hotelsuchportal Trivago könnte mit einer Sammelklage konfrontiert werden. Derzeit ermittelt die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) gegen Trivago und andere Buchungsportale wie Booking.com, Expedia und Hotels.com. Die Behörde prüft, ob die Hotelportale den Verbraucher in die Irre führen. Dabei werden sowohl versteckte Kosten bei der Buchung als auch das Ranking der Suchergebnisse sowie die vermeintlich gewährten Rabatte geprüft. Trivago wirbt mit dem Slogan „Finden Sie Ihr ideales Hotel zum besten Preis“, die CMA vermutet jedoch, dass gerade die Informationen auf den Portalen die Suche nach dem besten Angebot erschweren. Ein solches Vorgehen würde gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen und da etwa 70 Prozent der Briten Hotelsuchportale zur Buchung einer Unterkunft nutzen, auch eine große Anzahl betreffen. Trivago selbst führt keine Hotelbuchungen durch, sondern leitet lediglich auf die Buchungsseite des jeweiligen Anbieters weiter. Den Anbietern ist es jedoch durch ein Auktionsverfahren möglich, die Wahrscheinlichkeit für Klicks zu erhöhen. Trivago startete seinen Börsengang im Dezember vergangenen Jahres, allerdings wurden die Aktionäre nicht auf die irreführenden Verkaufspraktiken hingewiesen, obwohl wettbewerbsrechtliche Untersuchungen zu erwarten waren. Der Börsenkurs ist seit Bekanntwerden der Ermittlungen, nach einem vorherigen Auf und Ab, auf einem historischen Tief. Nun suchen auf Sammelklagen spezialisierte Kanzleien nach Trivagoanlegern die große Summen verloren haben. Anleger die einen Verlust von mehr als 100.000 Dollar erlitten haben, können sich bis zum 29.12.2017 der Sammelklage vor dem US District Court New York anschließen.
Informationsquelle : WirtschaftsWoche online, Artikel vom 04.11.2017