Mit Datum vom 25.02.2014 hat das Bundeskartellamt erneut Bußgelder in zwei-stelliger Millionenhöhe wegen Preisab-sprachen verhängt.
Bei den betroffenen Unternehmen handelte es sich um die A.S. Création Tapeten AG aus Gummersbach, die Marburger Tapetenfabrik J.B. Schaefer GmbH & Co. KG aus Kirchhain, die Erismann & Cie. GmbH aus Breisach am Rhein, die Pickhardt + Siebert GmbH ebenfalls aus Gummersbach sowie um den Verband der Deutschen Tapetenindustrie e.V. (VDT) aus Frankfurt a.M..
Das Verfahren wurde infolge eines Konzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG aus Bramsche eingeleitete und führte zu einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010. Nach Informationen des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, haben führende Tapetenhersteller zwischen den Jahren 2005 und 2008 auf ihren Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten der Kunden abgesprochen, so dass auch ein Bußgeld gegen den Verband verhängt wurde.
Die Verantwortlichen der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Matrburger und Erismann hatten zunächst im Jahre 2005 auf mehreren Vorstandssitzungen vereinbart, dass zum 01.03.2006 einen Preiserhöhung in der Größe von 5 bis 6 % stattfinden sollte, wobei A.S. Création Tapeten AG als Marktführer mit der Ankündigung voranschreiten sollte. Auch der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von der A.S. Création Tapeten AG über die bevorstehende Ankündigung an alle Mitglieder des VDT weitergeleitet hat. Die nächste Preiserhöhung erfolgte dann zum 01.01.2008, wobei diese wettbewerbswidrige Absprache im April 2007 zwischen den beteiligten Unternehmen A.S. Création, Rasch, Marburger, Erismann sowie auch zwischen der Pickhardt + Siebert GmbH getroffen wurde. Die Absprache sah eine Preiserhöhung um etwa 5 % vor.
Da die Unternehmen Pickhardt + Siebert sowie Erismann an der Aufklärung der Preisabsprache zum 01.01.2008 mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatten, konnte diese Verfahren im Wege einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen werden. Die gegen diese beiden Unternehmen laufenden Verfahren sind bereits rechtskräftig, während gegen die übrigen Bußgeldbescheide Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt werden können.
Verfasser: Martin Engel, Rechtsanwalt