Wettbewerbsrecht | Der Konzern VW wurde von der US-Wettbewerbsbehörde FTC wegen irreführender Werbung verklagt. Dabei geht es explizit um die „Clean-Diesel“ Werbung. Wie die letzten Untersuchungen zeigten, waren die Dieselfahrzeuge nicht so umweltfreundlich wie angepriesen. So habe VW ein sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug suggeriert und amerikanische Verbraucher zum Kauf eines Autos mit manipulierter Software bewegt, so die FTC. Welche selbst zwar keine Befugnisse hat eigene Strafen zu verhängen, jedoch in ihrer Klage unter anderem die Rückabwicklung von Kaufverträgen, die Rückzahlung von zu Unrecht gemachtem Gewinn und einen angemessene Entschädigung für die Verbraucher fordert. Informationsquelle : Handelsblatt online vom 30.03.2016