Wettbewerbsrecht | Die Staatsanwaltschaften der US-Bundesstaaten New York und Connecticut wollen den Streamingdienst des Elektronikherstellers Apple „Apple Music“ auf mögliche Wettbewerbsverletzungen prüfen. Insbesondere soll ermittelt werden, ob Apple möglicherweise Druck auf Musik-Firmen ausübt, damit diese Apple Music gegenüber anderen Anbietern bevorzugen oder ob es entsprechende Absprachen zwischen Apple und den Unternehmen gegeben hat.
Das Musik-Unternehmen Universal Music Group teilte daraufhin mit, dass es keine Absprachen mit Apple gegeben habe. Apple selbst kommentierte die Ermittlungen nicht.
Apple hatte seinen Streamingdienst erst kürzlich offiziell vorgestellt. Dieser soll Nutzern ab dem 30. Juni zur Verfügung stehen.
Informationsquelle: Handelsblatt online 10.06.2015