Wettbewerbsrecht | Ein US-Berufungsgericht in Manhattan hat ein Urteil gegen den Elektronikhersteller bestätigt. In dem bereits 2013 ergangen Urteil der erst Instanz wurde Apple für schuldig befunden, beim Start seines E-Book-Dienstes „iBooks“ mit mehreren Verlagen unerlaubte Preisansprachen getroffen zu haben. Dadurch hätten sich für die angebotenen E-Books höhere Preise erzielen lassen.
Das Berufungsgericht bestätige diese Entscheidung nun. Durch die Preisabsprachen sei es Apple gelungen sich kurz nach dem Start seines Angebots am Markt zu etablieren, so die Richterin.
Im Zusammenhang mit Apples E-Book-Dienst gab es bereits mehrere Klagen gegen den Konzern.
Informationsquelle: Handelsblatt online 30.06.2015