Wettbewerbsrecht | Das Landgericht Stuttgart hat eine einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Vermittler „My Taxi“ bestätigt.
„My Taxi“, das zum Automobilkonzern Daimler gehört, hatte seinen Kunden während des Streiks der Deutschen Bahn Rabatte von bis zu 50 Prozent auf den Fahrpreis gewährt. Problematisch dabei ist jedoch, dass die jeweiligen Fahrpreise von den einzelnen Städten festgelegt werden. Aufgrund der Aktion unterschritten die Preise der Fahrer von „My Taxi“ jedoch diese festgesetzten Preise, weshalb die Aktion per einstweiliger Verfügung gestoppt wurde.
Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Verfügung nun und wertete die Rabattaktion als wettbewerbswidrig. Während die klagende Taxi-Zentrale das Urteil begrüßte, will Daimler rechtliche Schritte dagegen prüfen. Man habe gegen kein Gesetz verstoßen, so ein Sprecher des Konzerns.
Informationsquelle: FAZ online 16.06.2015