Wettbewerbsrecht | Sollte der Lebensmittelhändlers Edeka gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts die Übernahme der Kaiser´s-Tengelmann-Filialen zu verbieten klagen, könnte das Verfahren wohl bis zu drei Jahren dauern. In einem solchen Verfahren könnten die Beteiligten ihre Argumente für und gegen eine Fusion erneut vorbringen. Wenn es doch noch zu einer Genehmigung der Fusion käme, könnte sich das Verfahren noch weiter in die Länge ziehen. Die Konkurrenten Edekas hätten dann ihrerseits die Möglichkeit gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Das Bundekartellamt hatte eine Fusion von Edeka und Kaiser´s Tengelmann untersagt. Edeka hat jedoch die Möglichkeit gegen die Entscheidung zu klagen. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist allerdings offen.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online 02.04.2015