Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat mitgeteilt, dass man eine Abmahnung gegen die Deutsche Post ausgesprochen habe. Nach Ansicht des Kartellamts habe die Post ihre marktbeherrschende Stellung im Briefgeschäft ausgenutzt um Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Konkret soll das Unternehmen seinen Großkunden besondere Preise und Rabatte bei der Briefbeförderung angeboten haben. Diese sollen so kalkuliert gewesen sein, dass Mitbewerber, die nicht über die Stellung der Post auf dem Markt verfügen, keine vergleichbaren Angebote unterbreiten können.
Die Mitbewerber der Post begrüßten folglich die Entscheidung. Die Post kündigte hingegen an, eine Beschwerde gegen die Entscheidung zu prüfen und bestritt die Vorwürfe der Behörde.
Informationsquelle: Handelsblatt online 07.07.2015