Wettbewerbsrecht | Laut eines Medienberichts soll Bundeswirtschaftsminister Gabriel weitere Bedingungen für die Übernahme der Supermarkt-Kette Kaiser´s Tengelmann durch das Handelsunternehmen Edeka gestellt haben. Bisher hatte der Minister die Erteilung einer Ministererlaubnis für die Übernahme bereits an Anforderungen geknüpft. So muss Edeka einen Tarifvertrag für die Mitarbeiter der übernommenen Filialen mit den Gewerkschaften schließen. Durch diesen soll die Zahlung von Tariflöhnen an die Mitarbeiter für die nächsten fünf Jahre sichergestellt werden. Nun soll Gabriel auch eine auflösende Bedingung genannt habe. Sollte Edeka die Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung in den fünf Jahren nicht ordnungsgemäß umsetzten, soll die Ministererlaubnis als nicht erteilt gelten. Die Rückabwicklung der Übernahme könnte dann die Folge sein.
Informationsquelle: Handelsblatt online 23.02.2016