Wettbewerbswidriges Verhalten |Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Fahrdienst Uber zukünftig keine Fahrten mit Privatpersonen mehr vermitteln darf. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Privatpersonen, die sich über Uber Fahrgäste vermitteln lassen, keinen Personenbeförderungsschein besäßen und dennoch ein Entgelt für die Beförderung erhielten. Uber verstoße mit seinem Angebot „Uber Pop“ somit gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der vorsitzende Richter. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Taxi Deutschland, die gegen Uber geklagt hatte. Die Taxizentralen sahen sich aufgrund der Geschäftspraktiken Ubers im Wettbewerb benachteiligt.
Informationsquelle: FAZ online 18.03.2015