Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass der Handelskonzern Edeka die Filialen der Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann nicht übernehmen darf. Durch die Übernahme würden die Wettbewerbsbedingungen in zahlreichen Gebieten verschlechtert, hieß es von der Behörde. Für die Verbraucher würde eine solche Übernahme die Auswahlmöglichkeiten reduzieren und den verbliebenen Händlern Spielräume für Preiserhöhungen ermöglichen, so das Kartellamt weiter. Kompromissvorschläge Edekas hielt das Bundeskartellamt für unzureichend.
Die beteiligten Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Informationsquelle: Handelsblatt online 01.04.2015